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Arbeitslosengeld/Notstandshilfe

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen:

Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld sind Sie dann beim AMS arbeitslos gemeldet.

  • Das AMS prüft anhand Ihres Antrags, ob Sie Geld vom AMS erhalten können.
  • Außerdem geben Sie dem AMS wichtige Daten zur Arbeitssuche bekannt, damit das AMS Ihnen freie Stellen zusenden kann. Das AMS unterstützt Sie dabei, eine neue Arbeit oder Lehrstelle zu finden.

Wann können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen?

  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und
  • bereits arbeitslos sind oder
  • 3 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, wenn Sie den Tag kennen, an dem Ihre Beschäftigung endet.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen? 

  • Sie stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind damit auch für die Arbeitssuche beim AMS registriert.
  • Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
  • Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen.
    Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen.
  • Sie haben für eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaft siehe Arbeitslosengeld in Österreich » alle Informationen | AMS) oder
  • Sie haben noch Restanspruche auf Arbeitslosengeld.

Für wen erhalten Sie einen Familien-Zuschlag?

Sie erhalten vom AMS einen Familienzuschlag für Ihr Kind, zu dessen Unterhalt Sie wesentlich beitragen – vorausgesetzt, für das Kind besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dies gilt auch für Ihr Stiefkind, Wahlkind, Pflegekind oder Enkelkind. 

Zusätzlich erhalten Sie grundsätzlich einen Familienzuschlag für Ihre*n Ehepartner*in, Ihre*n Lebensgefährt*in, Ihre*n eingetragene*n Partner*in wenn

  • bereits ein Anspruch auf einen Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung besteht
  • diese*r Partner*in gar kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat und
  • Sie zum Unterhalt dieser*diesem Partner*in wesentlich beitragen.

Damit Sie Geldleistungen erhalten können, benötigt das AMS folgende Daten: 

  • Sozialversicherungsnummer
  • Name (Nachname, Vorname)
  • vollständige Adresse
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse)

Für die Vermittlung hin zu einer neuen Beschäftigung benötigt das AMS folgende Informationen: 

  • letzte ausgeübte Tätigkeit
  • erlernter Beruf
  • wichtige Ausbildungen
  • Ende der letzten Beschäftigung
  • gewünschter Arbeitsort
  • gewünschte Arbeitszeiten
  • gewünschte Tätigkeit
  • Qualifikationen und Kenntnisse, die Sie für die gewünschte Beschäftigung
  • und mehr 

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie unter: Service für Arbeitsuchende » online informieren | AMS

Wie beantragen Sie Notstandshilfe?

  • Digital über MeinAMS. Das geht einfach und schnell.
  • Persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle. Sie bekommen das Antragsformular für die Notstandshilfe von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. 

Wie lange erhalten Sie Notstandshilfe?

Grundsätzlich unbegrenzt. Allerdings müssen Sie nach 52 Wochen wieder einen neuen Antrag stellen.

Wie wird Ihre Notstandshilfe berechnet? 

Die Berechnung der Notstandshilfe ist kompliziert. Dabei wird berücksichtigt:

  • Ihr Arbeitslosengeld,
  • Ihr Einkommen und
  • der Zeitraum, für den Ihnen Arbeitslosengeld zugesprochen wurde.

Weitere Informationen zur Berechnung der Notstandshilfe finden Sie unter: Notstandshilfe in Österreich » Alle Details| AMS

Stand: 26.11.2025