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Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge

Zielsetzung 

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern und einen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung zu leisten. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Lehr- und damit Fachkräfteausbildung geleistet werden.

Gegenstand der Förderung 

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.

Fördernehmer*innen 

Förderwerber*innen können nur Lehrlinge und deren gesetzliche VertreterInnen sein. Als Lehrlinge gelten Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Als Antragsteller*in muss immer der Lehrling angegeben sein.

Weitere Voraussetzungen 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt € 200,-- monatlich.

Auszahlung der Förderung 

  • die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der ersten drei Monate (Probezeit),
  • die weiteren Raten: monatlich im Nachhinein,
  • die letzten drei Monatsraten nach Vorlage eines Nachweises über das aufrechte bzw. abgeschlossene Lehrverhältnis frühestens einen Monat vor bzw. spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres

Einreichungsfrist für Förderanträge

Anträge sind spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen, Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres. Für später einlangende Anträge wird eine Förderung, bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen, ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein. 

Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge | Land Tirol

Stand: 10.11.2025