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Begabtenförderung für Lehrlinge

Zielsetzung 

Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.

Gegenstand der Förderung 

Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt. Voraussetzung für eine Zusatzförderung ist die Zusage einer Basisförderung. 

Fördernehmer*innen

  • Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr
  • außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)

Weitere Voraussetzungen

  • Nachweis von besonderen Leistungen
  • Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb anhand nachstehender Leistungskriterien

Höhe der Förderung 

  • Die Basisförderung beträgt € 100,-- für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis
  • Die Zusatzförderung wird nur zusätzlich zur Basisförderung gewährt.
    Folgende Zusatzförderungen sind möglich:
    € 50,-- oder € 100,-- für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
    € 70,-- für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
    € 70,-- für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer

Einreichfrist für Förderanträge

Anträge sind spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, elektronisch mittels online-Formular einzureichen. Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Begabtenförderung für Lehrlinge | Land Tirol

Stand: 10.11.2025