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Kindergeld plus

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen.

Gegenstand

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördernehmer*innen

Fördernehmer*innen können Personen sein, die für das zu fördernde Kind obsorgeberechtigt sind und mit diesem im selben Haushalt leben.

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
  • Der Hauptwohnsitz des*der Fördernehmer*in muss sich in Tirol befinden.
  • Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind lebende Person muss die Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.
  • Förderungen werden für Kinder gewährt, welche im betreffenden Kalenderjahr das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden.
  • Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt

  • € 550,-- unterhalb der Einkommensgrenze "I"
  • € 330,-- zwischen der Einkommensgrenze "I" und "II"

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Den Antrag finden Sie online unter: Kindergeld Plus

Weitere Informationen finden Sie unter: Kindergeld Plus | Land Tirol