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Mehrlingsgeburtenzuschuss

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen.

Gegenstand

Pro Mehrlingsgeburt wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Dieser ist einkommensunabhängig.

Fördernehmer*innen

Fördernehmer*innen können Personen sein, die für die zu fördernden Kinder obsorgeberechtigt sind und mit diesen im selben Haushalt leben.

Weitere Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers*der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
  • Der*die Fördernehmer*in oder eine andere im selben Haushalt wie die zu fördernden Kinder lebende Person muss die Familienbeihilfe für diese Kinder beziehen.
  • Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
    • Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird (in Kopie)
    • aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person

Höhe der Förderung

  • bei der Geburt von Zwillingen € 660,00
  • bei der Geburt von Drillingen € 990,00
  • für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 330,00

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind innerhalb des 1. Lebensjahres der Kinder elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Den Antrag finden Sie online unter: Mehrlingsgeburtenzuschuss

Weitere Informationen finden Sie unter: Mehrlingsgeburtenzuschuss | Land Tirol