Wochengeld
Wochengeld können Frauen erhalten, die wegen einer Geburt vorübergehend nicht mehr beschäftigt werden. Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn der achten Woche (= Beginn des Mutterschutzes) vor der voraussichtlichen Entbindung nicht mehr beschäftigt werden. Um in dieser Zeit keinen finanziellen Schaden zu erleiden, erhalten Sie von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein Wochengeld, das den entfallenden Nettolohn zur Gänze ersetzen soll.
Wochengeld erhalten ausschließlich weibliche Versicherte, die einen Verdienstentgang erleiden:
- Berufstätige Frauen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
- Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
- Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten
- Dienstnehmerinnen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen
- Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
- Freie Dienstnehmerinnen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung
Frauen, die während einer gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben Anspruch auf Sonderwochengeld. Hier finden Sie Informationen zum Sonderwochengeld.
Stand: 25.11.2025
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Geburt und Kind