Befreiung von der Rezeptgebühr
Für rezeptgebührenbefreite Personen übernimmt die ÖGK die Kosten aller über ein e-Rezept verschriebenen Medikamente zur Gänze (außer Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel). Manche Personengruppen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können unter bestimmten Voraussetzungen per Antrag befreit werden.
Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:
- Bezieher*innen einer Ausgleichszulage
- Zivildiener
- Bezieher*innen von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
- Asylwerber*innen
- Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
- Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
- Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
- Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind
Vorteile:
- Die Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Befreiung vom Service-Entgelt für die e-card. Neben der oder dem Versicherten sind auch alle mitversicherten Angehörigen automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
- kein Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel
- kein Kostenbeitrag nach dem Krankenanstaltengesetz bei stationärer Aufnahme (Aufenthalt im Krankenhaus)
- keine Zuzahlung bei medizinischer Rehabilitation
- keine Zuzahlung für Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (Kur)
- kein Zusatzbeitrag für beitragspflichtige Mitversicherung
Rezeptgebührenbefreiung per Antrag
Für eine Rezeptgebührenbefreiung per Antrag dürfen Alleinstehende, Ehepartner*innen, Personen in Lebensgemeinschaften und eingetragen Partnerschaften bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Aktuelle Einkommensgrenzen für eine Rezeptgebührenbefreiung per Antrag finden Sie unter: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung
Stand: 25.11.2025
Anträge und weitere Informationen zur Rezeptgebührenbefreiung finden Sie unter: www.gesundheitskasse.at/rezeptgebuehr