ÖGK Unterstützungsfonds
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.
Bei finanziellen Belastungen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, können Sie einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds stellen. Dabei werden Ihre Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt.
Finanzielle Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds sind grundsätzlich nur für jene Leistungen möglich, für die die ÖGK zuständig ist. Folgendes können Sie zum Beispiel einreichen:
- Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Zahnersätze
- Zahnspangen
- Krankenhauskosten für Angehörige
Die Kosten müssen insgesamt mindestens EUR 40,00 betragen und können auch gesammelt eingereicht werden.
Nicht einreichen können Sie zum Beispiel:
- Aufzahlungen für persönlich gewünschte Ausführungen von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (Hörgeräte etc.)
- Bestattungskosten
- Kosten für Rehabilitations-, Erholungs- oder Kuraufenthalte
- Kostenbeiträge für Spitalsaufenthalte
- Umbau- oder Lebenserhaltungskosten
Für einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Diesem Antrag legen Sie bitte jene Unterlagen bei, die im Antragsformular angeführt sind. Wesentlich sind die Einkommensnachweise von Ihnen und von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen des letzten Monats vor Antragstellung (z. B. Lohn- bzw. Gehaltszettel, Pensionsnachweis etc.), sowie Rechnungen, Kostenvoranschläge, Heilkostenpläne usw.
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses finden Sie in der Servicezone oder in unseren Kundenservicestellen.
Stand: 25.11.2025
Weitere Informationen zum Thema ÖGK Unterstützungsfond finden Sie unter: www.gesundheitskasse.at/ufonds