Tiroler Hilfswerk
Mit dieser Förderung hilft man Menschen in Notlagen. Die Hilfe gibt es besonders bei Nachzahlungen für:
- Betriebskosten
- Stromkosten
- Heizkosten
- Gewährung von einmaligen Unterstützungen in außergewöhnlichen Notlagen
(insbesondere Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten für Wohnungen, Strom- und Heizkosten etc.) - Gewährung von Heizkostenzuschüssen
- Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
- Unterstützungen für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen
Termine können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Tiroler Hilfswerk | Land Tirol
Antragsformulare finden Sie unter: Formulare für den Bereich Tiroler Hilfswerk | Land Tirol
Weitere Informationen finden Sie unter: Tiroler Hilfswerk | Land Tirol
Stand: 03.11.2025