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Tiroler Hilfswerk

Mit dieser Förderung hilft man Menschen in Notlagen. Die Hilfe gibt es besonders bei Nachzahlungen für: 

  • Betriebskosten
  • Stromkosten
  • Heizkosten
     
  • Gewährung von einmaligen Unterstützungen in außergewöhnlichen Notlagen
    (insbesondere Unterstützung bei Nachforderung von Betriebskosten für Wohnungen, Strom- und Heizkosten etc.)
  • Gewährung von Heizkostenzuschüssen
  • Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände gemäß § 14a Tiroler Mindestsicherungsgesetz
  • Unterstützungen für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen

Termine können Sie online unter folgendem Link vereinbaren: Tiroler Hilfswerk | Land Tirol

Antragsformulare finden Sie unter: Formulare für den Bereich Tiroler Hilfswerk | Land Tirol

Weitere Informationen finden Sie unter: Tiroler Hilfswerk | Land Tirol

Stand: 03.11.2025