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Psychotherapie

WAS IST PSYCHOTHERAPIE?

Psychotherapie ist ein in Österreich gesetzlich anerkanntes Heilverfahren zur Behandlung von psychischem Leiden und Erkrankungen. Psychotherapeut:innen begleiten ihre Patient:innen mit dem Ziel, sie in herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen, psychische Leiden zu lindern und die seelische Gesundheit zu fördern.

Menschen jeden Alters können Psychotherapie in Anspruch nehmen. Diagnostik und Behandlungsplan sind Teile des psychotherapeutischen Prozesses, in dem Lösungen erarbeitet und Persönlichkeitsentwicklungen gefördert werden.

Es gelten 3 wichtige Punkte in der Psychotherapie:

Freiwilligkeit: Sie wollen von sich aus in die Therapie kommen.

Verschwiegenheit: Psychotherapeut*innen sind zur strenger Verschwiegenheit verpflichtet.
Nur die KlientInnen selbst können die TherapeutInnen in Ausnahmen von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. 

Freie Therapeut*innenwahl: Basis einer heilsamen Psychotherapie ist eine Vertrauensbeziehung.
Die Chemie zwischen Ihnen und ihrer Therapeutin bzw. ihrem Therapeut muss stimmen.

WER DARF PSYCHOTHERAPIE AUSÜBEN? 

Die Ausbildung und die Ausübung der Psychotherapie ist durch das Psychotherapiegesetz geregelt [BGBl. I Nr. 49/2024].
Als Berufsberechtigungsnachweis zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie gilt der Eintrag in die Psychotherapeut:innenliste des Bundesministeriums für Gesundheit (psychotherapie.ehealth.gv.at)

Psychotherapeut:innen mit fortgeschrittener Ausbildung werden als "Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision" bezeichnet und üben Psychotherapie unter begleitender Supervision aus. Die Honorare sind entsprechend günstiger, jedoch gewähren die Krankenkassen keinen Kostenzuschuss.

ABLAUF DER PSYCHOTHERAPIE 
Anruf: Rufen Sie in einer psychotherapeutischen Praxis an, um einen ersten Termin (Erstgespräch) auszumachen.
Wichtige Fragen am Telefon: gibt es einen freien Platz? Wie viel kostet eine Therapiestunde? Gibt es eine Wartezeit?
(Tipp, falls Sie niemanden erreichen: Sprechen Sie auf die Mobilbox oder schreiben Sie ein SMS, wenn Sie einen Rückruf wünschen.)
Erstgespräch: Beim ersten Kennenlernen ist es wichtig, dass die "Chemie" passt. (Fühle ich mich verstanden? Kann ich mir vorstellen, mich dieser Person anzuvertrauen?)
Wichtige Fragen werden geklärt: Was ist das Therapieziel? Wieviel kostet die Therapie? Regelung bei Absagen? Häufigkeit der Sitzungen? Etc. 
Häufigkeit der Sitzungen: Die meisten Psychotherapien finden 1x/Woche statt. In der Paar- und Familientherapie werden oft zwei und mehrere Wochen zwischen den Sitzungen vereinbart. In Krisenzeiten können auch zwei oder mehrere Sitzungen pro Woche stattfinden.
Dauer der Psychotherapie: Die Dauer der Psychotherapie hängt vom Therapieziel, der Art der Probleme und wie lange diese schon bestehen, ab. 

Die Psychotherapie wird bei jedem Menschen anders ablaufen.​

WIE IST ES MIT DER VERWSCHWIEGENHEITSPFLICHT?

Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in (§ 15 PthG).

Wird die Psychotherapeut:in von der Patient:in nicht dezidiert schriftlich von der Verschwiegenheitspflicht befreit, darf er/sie keine Informationen nach außen geben.

Wenn im psychotherapeutischen Rahmen etwas Befremdliches passiert (Grenzüberschreitungen, irritierende Empfehlungen oder Ratschläge), können Fragen und Beschwerden direkt an das BEG (Berufsethisches Gremium des TLP) gerichtet werden.